Sportstättenordnung

S p o r t s t ä t t e n o r d n u n g
des RSV Merseburg e.V.
Auf der Grundlage der Festlegungen des Schulverwaltungsamtes des Landkreises
Saalekreis (kurz Schulamt), der Hallenordnung der „Schule am Südpark“ und der Satzung
des RSV Merseburg e.V. wird
für die Nutzung der Turnhalle, Sanitärräume und des Klubund Kraftraumes folgende Ordnung erlassen:


§ 1
Geltungsbereich
1. Diese Sportstättenordnung gilt für die Turnhalle, inklusive Nebenräume sowie den
dazugehörigen Anlagen sowie dem Klub- und Kraftraum.
2. Bei der Nutzung der Sportstätte sind die Festlegungen des Schulamtes und der
„Schule am Südpark“ über die außerschulische Nutzung der Sportstätte in der jeweils
gültigen Fassung sowie diese Sportstättenordnung zu beachten.
§ 2
Grundsätze
1. Die Turnhalle dient in erster Linie der Schule für den Sportunterricht
2. Der Kraft- und Klubraum wird von den Mitgliedern des RSV Merseburg e.V. und
seinen Gästen genutzt.
3. Die Nutzung der Turnhalle kann Dritten, vorzugsweise Sportvereinen, für
außerschulische, sportliche Veranstaltungen in der unterrichtsfreien Zeit gestattet
werden.
4. Nutzungszeiten werden auf Antrag im Rahmen des Belegungsplanes des
Schulamtes vergeben. Ein Anspruch auf Überlassung besteht nicht.
5. Die Turnhalle darf nur in der zugewiesenen Nutzungszeit und in Anwesenheit der
verantwortlichen Übungsleiter betreten werden.
6. Die Nutzer haben die gesamte Anlage pfleglich zu behandeln und auf Ordnung und
Sauberkeit zu achten. Werterhaltungsmaßnahmen (Arbeitseinsätze) an der
Sportstätte und auf dem Schulgelände sind mit dem Schulamt, der Schule bzw. dem
Hausmeister abzustimmen.
7. Es ist nicht gestattet, Fahrräder oder andere Fahrzeuge in den Räumen (Klubraum,
Flur usw.) abzustellen. Dazu sind die Fahrradständer auf dem Schulhof zu nutzen.
8. Über die Benutzbarkeit der Sportstätte entscheidet das Schulamt. Eine Sperrung
wird dem Nutzer rechtzeitig mitgeteilt.
9. Den Anweisungen des Hausmeisters ist Folge zu leisten.
10. Mitarbeitern des Schulamtes bzw. der Schulleitung ist der Zutritt zu Veranstaltungen
zur Feststellung der ordnungsgemäßen Nutzung jederzeit zu gestatten.
Anordnungen dieser Personen ist Folge zu leisten.
11. Die Sporthalle inklusive seiner Nebenräume muss grundsätzlich zum Ablauf der
bestätigten Nutzungszeit verlassen werden. Eine Ausnahme bilden Veranstaltungen,
die ordnungsgemäß dem Schulamt gemeldet und gestattet wurden.
12. Wettkampftermine am Wochenende sind beim Schulamt schriftlich anzumelden und
bestätigen zu lassen.

§ 3
Turnhalle/Sanitärräume
1. Die Turnhalle sowie der Kraft- und Mattenraum dürfen nur mit Turnschuhen, die nicht
außerhalb der Halle benutzt wurden, oder barfuß betreten werden. Das Wechseln
des Schuhzeuges hat in den Umkleideräumen zu erfolgen. Die Nutzung von Stollenund Straßenschuhen ist nicht gestattet.
2. Beim Verlassen der Turnhalle während des Trainings sind im Umkleideraum die
Schuhe zu wechseln.
3. Unkontrolliertes Bolzen in der Turnhalle hat zu unterbleiben, um Beschädigungen von
Decken, Wänden und anderen Einrichtungsgegenständen zu vermeiden.
4. Zuschauer dürfen sich nur auf den Hierfür vorgesehenen Plätzen aufhalten.
5. Der verantwortliche Übungsleiter ist für das ordnungsgemäße Verschließen der
Eingangstür zum Flur, des Tores, der Tür vom Flur zur Turnhalle, der Tür von der
Turnhalle zum Kraftraum, der Tür vom Klub- zum Kraftraum sowie der Eingangstür
zum Klubraum verantwortlich. Desweiteren ist zu kontrollieren, ob im Objekt alle
Fenster geschlossen sind.
6. Mängel oder Schäden sind unverzüglich beim Hausmeister zu melden.
7. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Überlassung von Spiel- und Sportgeräten, die
regelmäßig von der Schule unter Verschluss gehalten werden (z.B. Bälle, Bandmaße,
Stoppuhren usw.)
8. In der Turnhalle, dem Flur, den Sanitärräumen und den Klub- und Kraftraum ist das
Rauchen streng verboten.
9. Der Verein haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände (z.B. Taschen,
Schuck, Bargeld, Handys usw.) aus den Umkleideräumen und dem Klubraum. Zur
Verminderung des Risikos können die Sporttaschen mit den Wertsachen während
des Trainings im Klubraum abgestellt werden.
10. Vor dem Verlassen des Objektes überzeugt sich der Verantwortliche davon, dass die
Beleuchtung ausgeschaltet ist, die Wasserhähne und Duschanlagen abgeschaltet
sind, sowie die Heizung gedrosselt ist.
11. Die Toiletten sind sauber zu halten.
12. Beim Duschen ist sparsam mit dem Wasser umzugehen.
§ 4
Klub- und Kraftraum
1. Die Nutzung erfolgt nur zu Zwecken des Vereins (Training, Kultur, Versammlungen,
Trainingsauswertungen, Spiele), nicht zu privaten Zwecken.
2. Das Rauchen ist streng verboten.
3. Das Umziehen im Klub- und Kraftraum ist nicht gestattet. Dazu sind die
Umkleideräume zu nutzen. Eine Ausnahme bildet das Umziehen der Übungsleiter
während des Trainings.
4. Der Kraftraum ist nur in Turn- oder Ringerschuhen zu betreten.
5. Kraftgeräte sind nach der Benutzung an den vorgegebenen Platz zurück zu legen.
6. Die Kraftgeräte sind pfleglichst zu behandeln.
7. Fußballspielen ist nicht erlaubt.
8. Der Durchgang von der Turnhalle zum Kraftraum ist als Fluchtweg frei zu halten.
9. Durch die Nutzung entstandene Schäden sind unverzüglich dem Vorstand
anzuzeigen.

§ 5
Zuwiderhandlungen
Verstöße gegen diese Sportstättenordnung werden gemäß der Satzung des RSV geahndet.
§ 6
Allgemeines
Die Personenbezeichnungen gelten für weibliche und männliche Personen gleichermaßen.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Sportstättenordnung tritt mit sofortiger Wirkung nach ihrem Beschluss in der
Mitgliedervollversammlung in Kraft.
Merseburg, den 4. März 2016