Beitragsordnung

Beitragsordnung
Ringersportverein Merseburg e-V.


§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung und regelt die Beitragsverpflichtungen der
Mitglieder sowie die Gebühren. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins
geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags und die
Aufnahmegebühr.
2. Die festgesetzten Beiträge werden jeweils halbjährig zum Februar und zum August
erhoben. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin
festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
1. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre 48,- €
2. Erwachsene ab 18 Jahre 96,- €
3. Auszubildende, Erwerbslose, Studenten, Rentner 60,- €
4. Fördermitglieder 36,- €
Über Beitragsformen der Beitragsklassen 3 und 4 bzw. deren Einstufungen entscheidet der
Vorstand.
Änderungen der persönlichen Angaben sind vom jeweiligen Vereinsmitglied schnellstmöglich
mitzuteilen, insbesondere der Beitragsklassen 3 und 4.
Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Kreissportbundes,
Landessportbundes und des Sportfachverbandes.
Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.Februar und 01.August
halbjährig eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
Mitglieder die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge
halbjährig bis spätestens zum 01.Februar und 01.August eines jeden Jahres auf das
Beitragskonto des Vereins.
Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von 2,50 € pro Mahnung erhoben. Gleiches
gilt für verschuldete Rücklastschriften. Hier trägt der Verursacher die angefallenen Kosten
die von der Bank erhoben werden und eine Mahngebühr von 2,50 €.

§ 4 Gebühren
Für die Aufnahme in den Verein wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 5,- € erhoben
§ 5 Vereinskonto
Saalesparkasse, Filiale Merseburg
BIC NOLADE21HAL
IBAN DE73 800 537 623 310 011 207
§ 6 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist nur schriftlich, halbjährlich mit einer Frist von 14 Tagen bis zum 30.06.
oder 31.12. des Jahres möglich.